BU für Selbstständige: Der unterschätzte Existenzschutz

BU für Selbstständige: Der unterschätzte Existenzschutz

Selbstständige Trainerin arbeitet konzentriert am Laptop im Büro

Wer angestellt ist und berufsunfähig wird, bekommt vom Staat wenigstens etwas: die Erwerbsminderungsrente. Sie ist knapp bemessen, aber sie existiert. Selbstständige und Freiberufler haben in aller Regel nicht einmal das.

Für Coaches, Trainer, Berater und Gründer ist die Berufsunfähigkeitsversicherung deshalb kein Vorsorgethema unter vielen, sondern die Absicherung der Existenzgrundlage. Diese acht Punkte entscheiden darüber, ob der Vertrag im Fall der Fälle trägt.

1. Warum es für Selbstständige kein Netz gibt

Wer nach 1961 geboren ist und weniger als fünf Jahre in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt hat, hat bei Berufsunfähigkeit keinen Anspruch auf staatliche Leistungen. Genau das trifft auf die meisten Selbstständigen zu. Nur wer einem Versorgungswerk angehört, etwa als Architektin oder Anwalt, hat eine Grundabsicherung.

Selbst wer die Wartezeit erfüllt, bekommt nur die Erwerbsminderungsrente, und die ist an strenge Bedingungen geknüpft:

  • Sie greift erst, wenn Sie irgendeine Tätigkeit weniger als sechs Stunden täglich ausüben können, nicht Ihren erlernten Beruf.
  • Die volle Rente gibt es erst unter drei Stunden Leistungsfähigkeit am Tag.
  • Die Höhe liegt im Schnitt bei rund 1.000 Euro monatlich, also deutlich unter dem, was Selbstständige verdienen.

Ein Coach, der wegen eines Bandscheibenvorfalls keine Seminartage mehr stemmen kann, aber theoretisch im Sitzen telefonieren könnte, erhält aus der gesetzlichen Erwerbsminderungsrente nichts. Wird ein Selbstständiger berufsunfähig, steht er ohne private Absicherung vor dem finanziellen Aus. Die Details zu den Voraussetzungen erläutert die Deutsche Rentenversicherung zur Erwerbsminderungsrente.

2. Was die Berufsunfähigkeitsversicherung anders macht

Die Berufsunfähigkeitsversicherung setzt bei Ihrer zuletzt ausgeübten beruflichen Tätigkeit an, nicht bei irgendeinem Job. Sie zahlt die vereinbarte Berufsunfähigkeitsrente, wenn Sie durch Krankheit oder Unfall zu mindestens 50 Prozent berufsunfähig sind.

Der Unterschied in der Praxis:

Gesetzliche Erwerbsminderung Private Berufsunfähigkeitsversicherung
Maßstab jede denkbare Tätigkeit der zuletzt ausgeübte Beruf
Schwelle unter 6 Stunden täglich 50 Prozent Berufsunfähigkeit
Höhe im Schnitt rund 1.000 € frei vereinbart
Anspruch für Selbstständige meist gar keiner uneingeschränkt
Leistungsdauer bis zur Altersrente bis zum vereinbarten Endalter

Für Selbstständige ist die private Berufsunfähigkeitsversicherung praktisch die einzige Absicherung, die trägt.

Wichtig ist die Formulierung im Vertrag: Ein guter Tarif verzichtet auf die abstrakte Verweisung. Der Versicherer darf Sie dann nicht auf eine andere berufliche Tätigkeit verweisen, die Sie theoretisch ausüben könnten. Vor dem Abschluss lohnt deshalb der Vergleich mehrerer Bedingungswerke. Wer sich in die Bedingungen einlesen will, findet beim BU-Schutz für Selbstständige die Unterschiede zwischen den Klauseln aufbereitet, denn genau hier trennen sich brauchbare von unbrauchbaren Angeboten.

3. Die Umorganisationsklausel: der Sonderfall für Selbstständige

Diesen Punkt gibt es nur bei der Berufsunfähigkeitsversicherung für Selbstständige, und er wird regelmäßig übersehen. Die Umorganisation regelt, ob Sie im Leistungsfall Ihren Betrieb umbauen müssen, bevor der Versicherer zahlt.

Ein Beispiel: Eine selbstständige Trainerin kann nach einer Erkrankung keine Präsenzseminare mehr geben. Der Versicherer könnte argumentieren, sie solle auf Onlineformate umstellen und eine Angestellte für die Vor-Ort-Termine einsetzen. Dann läge keine Berufsunfähigkeit vor.

Zumutbar ist eine Umorganisation nur, wenn:

  1. die Betriebsstruktur es hergibt, also genügend Mitarbeiter vorhanden sind,
  2. der Einkommensverlust unter 20 Prozent bleibt,
  3. keine erheblichen Investitionen nötig werden,
  4. Ihre Stellung als Betriebsinhaber erhalten bleibt.

Für Solo-Selbstständige ohne Angestellte greift die Klausel praktisch nie, weil es nichts umzuorganisieren gibt. Trotzdem sollten Sie darauf achten, dass der Vertrag die Zumutbarkeitsgrenzen klar benennt. Tarife, die bei kleinen Betrieben ausdrücklich auf die Prüfung der Umorganisation verzichten, sind ihr Geld wert.

4. Wie hoch die Rente sein sollte

Bei Angestellten ist die Rechnung einfach, weil das Nettoeinkommen feststeht. Bei Selbständigen schwankt es, deshalb ist die Höhe der Berufsunfähigkeitsrente hier eine eigene Rechenaufgabe.

Die Faustregel der Versicherer: Absicherbar sind bis zu zwei Drittel des durchschnittlichen Gewinns vor Steuern der letzten drei Jahre. Als Untergrenze sollten Sie mindestens das aktuelle Nettoeinkommen ansetzen, um den Lebensstandard zu halten.

Rechnen Sie diese Posten zusätzlich ein, die als Selbstständiger auf Sie zukommen:

  • Krankenversicherung. Der volle Beitrag läuft weiter, bei freiwillig Versicherten sind das schnell 800 bis 1.000 Euro monatlich.
  • Altersvorsorge. Wer berufsunfähig ist, spart nicht mehr. Kalkulieren Sie den bisherigen Sparbetrag mit ein.
  • Laufende Betriebskosten. Miete, Leasing und Versicherungen laufen weiter, solange der Betrieb besteht.

Eine vereinbarte Berufsunfähigkeitsrente von 1.500 Euro klingt zunächst ordentlich, deckt bei Selbstständigen aber oft kaum die Fixkosten. Sinnvoll sind 2.500 bis 4.000 Euro, je nach bisherigem Einkommen. Die Beiträge lassen sich übrigens als Sonderausgaben steuerlich absetzen, allerdings meist nur in geringem Umfang, weil die Höchstbeträge durch die Krankenversicherung ausgeschöpft sind.

5. Was der Beitrag kostet

Die Kosten der Berufsunfähigkeitsversicherung hängen von Beruf, Alter, Gesundheitszustand, Hobbys, Laufzeit und Rentenhöhe ab. Eine pauschale Antwort gibt es nicht, aber Größenordnungen:

Profil Rente Monatlicher Beitrag
Coach, 30 Jahre, gesund, bis 67 2.000 € ca. 70 bis 100 €
Berater, 35 Jahre, Bürotätigkeit 2.500 € ca. 100 bis 140 €
Handwerklich Selbstständiger, 35 Jahre 2.000 € ca. 180 bis 280 €
Gründer, 45 Jahre, leichte Vorerkrankung 2.000 € ca. 200 bis 320 €

Richtwerte, der individuelle Beitrag hängt stark vom Gesundheitszustand ab.

Der Beruf ist der größte einzelne Faktor bei den Kosten der Berufsunfähigkeitsversicherung. Wer überwiegend am Schreibtisch arbeitet, zahlt einen Bruchteil dessen, was körperlich tätige Selbstständige zahlen. Coaches und Trainer liegen meist in einer günstigen Berufsgruppe.

Wichtiger als der Beitrag ist der Zeitpunkt des Abschlusses: Mit steigendem Alter kostet jedes Jahr Wartezeit etwa 4 bis 6 Prozent mehr, und zwar dauerhaft. Dazu kommt das Risiko, dass eine Diagnose dazwischenkommt und der Abschluss gar nicht mehr möglich ist.

6. Die Gesundheitsprüfung ernst nehmen

Der häufigste Grund, warum eine Berufsunfähigkeitsversicherung im Fall der Fälle nicht zahlt, ist nicht das Kleingedruckte, sondern eine falsch beantwortete Gesundheitsfrage.

Beachten Sie deshalb diese Regeln:

Alles angeben, wirklich alles. Auch die Rückenbehandlung vor vier Jahren und die zwei Sitzungen beim Psychologen. Der Versicherer darf im Leistungsfall die Krankenakte einsehen.

Vorher eine Selbstauskunft einholen. Fordern Sie bei Ihrer Krankenkasse eine Übersicht der abgerechneten Diagnosen der letzten fünf bis zehn Jahre an. Ärzte codieren manchmal Diagnosen, von denen Patienten nichts wissen.

Anonyme Risikovoranfrage stellen. Ein Makler fragt bei mehreren Versicherern ohne Namensnennung an. So sammeln Sie keine Ablehnungen, die anderswo gemeldet werden.

Bei Ablehnung nicht aufgeben. Die Einschätzungen unterscheiden sich zwischen Versicherern erheblich. Was ein Anbieter ablehnt, versichert ein anderer mit Zuschlag. Ein Vergleich mehrerer Angebote lohnt sich hier besonders.

7. Diese Vertragsbausteine gehören hinein

Über die Höhe der Berufsunfähigkeitsrente hinaus entscheiden diese Punkte über die Qualität des Vertrags:

  • Verzicht auf abstrakte Verweisung. Der wichtigste Punkt überhaupt.
  • Nachversicherungsgarantie. Erlaubt es, die Rente ohne erneute Gesundheitsprüfung zu erhöhen, etwa bei Heirat, Geburt oder deutlich gestiegenem Gewinn.
  • Beitragsdynamik. Gleicht die Inflation aus, sollte aber abschaltbar sein.
  • Leistungen ab 50 Prozent Berufsunfähigkeit. Tarife mit höheren Schwellen meiden.
  • Weltweiter Geltungsbereich. Wichtig, wenn Sie im Ausland arbeiten.
  • Rückwirkende Leistung ab Eintritt. Nicht erst ab Antragstellung.
  • Endalter 67. Ein früheres Ende senkt den Beitrag, lässt aber genau die Jahre offen, in denen das Risiko am höchsten ist. Je länger die Laufzeit, desto sinnvoller die Absicherung.

8. Wann sich Alternativen lohnen

Wer aus gesundheitlichen Gründen keine Berufsunfähigkeitsversicherung bekommt, steht nicht ohne Möglichkeiten da:

Erwerbsunfähigkeitsversicherung. Leistet erst, wenn gar keine Tätigkeit mehr möglich ist, ist dafür aber leichter zu bekommen und günstiger.

Grundfähigkeitsversicherung. Zahlt beim Verlust definierter Fähigkeiten wie Sehen, Gehen oder Greifen. Der Fall ist objektiv feststellbar, dafür deckt diese Versicherung psychische Erkrankungen nicht ab. Sie sind inzwischen die häufigste unter den Ursachen für Berufsunfähigkeit und stehen für rund ein Drittel aller Fälle.

Schwere-Krankheiten-Vorsorge. Zahlt eine einmalige Summe bei definierten Diagnosen nach Krankheit oder Unfall, etwa Krebs oder Schlaganfall.

Diese Verträge sind schwächer als eine echte Berufsunfähigkeitsversicherung, aber für die betroffene Person deutlich besser als gar nichts. Der Branchenverband GDV stellt in seiner Themenübersicht Zahlen zu Leistungsfällen und Ablehnungsquoten bereit.

Wer selbstständig arbeitet, plant ohnehin ständig um Unsicherheiten herum. Die Frage der Arbeitskraft gehört in dieselbe Kategorie wie die Frage nach der Liquiditätsreserve, und wie sich Marketing und Finanzen sinnvoll verbinden lassen, gilt genauso für die eigene Absicherung: Beides gehört in dieselbe Planung.

Der praktische Einstieg ist unspektakulär: Gewinn der letzten drei Jahre heraussuchen, Fixkosten auflisten, Krankenkassenauskunft anfordern, dann eine Risikovoranfrage starten. Wer das an einem Nachmittag erledigt, hat den schwierigsten Teil hinter sich, ähnlich wie beim Setzen klarer Ziele, das auch im Coaching mit Zielvereinbarungen am Anfang steht.